Hey,

Du bist nicht alleine.

Hier findest du informationen und anlaufstellen.

Hi, ich bin Bini!

Ich bin Psychotherapeutin, tiergestützte Therapeutin und Traumatherapeutin. 

Als Betroffener ist es völlig normal, dass dich die Situation überfordert. Vielleicht schämst du dich oder du denkst, dass du selbst daran Schuld bist, nicht so empfindlich sein solltest, den Täter ja eigentlich total magst und keinen Ärger machen möchtest, Angst vor den Konsequenzen hast oder Angst davor hast, dass dir niemand glaubt? Das ist ganz normal und es geht allen Betroffenen so. 

Vielleicht hast du auch sexualisierte Gewalt in der Vergangenheit erfahren und merkst, wie dich diese Erlebnisse immer wieder einholen? Wichtig ist es, dass du in einer solchen Situation nicht alleine bleibst! 

1. Vertraue dich jemandem an!

Deine Eltern, eine Freundin oder die Eltern deiner Freunde, Schulsozialarbeiter oder Lehrer,…

2. Hole dir Hilfe von Profis!

Richtig nette und tolle Fachkräfte findest du bei Telefon-Beratungen. Du kannst hier völlig anonym sprechen und hast kompetente Menschen an deiner Seite mit denen du deine Gedanken sortieren und strukturieren kannst und die dir dann, wenn du das möchtest, Hilfe vor Ort organisieren.

Wusstest du, ....

…dass jedes 4.-5. Mädchen und jeder 8.-12. Junge bis zu seinem 16. Lebensjahr von sexueller Übergriffen betroffen ist? Übrigens wird davon nur etwa jeder 15. Fall angezeigt. Wenige Themen sind so sehr schambesetzt wie dieses. Weil Täter manipulieren und verunsichern. Und weil man das Gefühl eingeredet bekommt, dass man zu empfindlich ist. Klar, wenn du oral, anal, vaginal oder mit Gegenständen zum Geschlechtsverkehr gezwungen wirst dann ist das eindeutig sexuelle Gewalt.

Aber was ist, wenn dein Onkel, Nachbar oder der gleichaltrige Freund Bemerkungen über deinen Körper macht die dir unangenehm sind? Was ist, wenn aus einem kleinen Geheimnis plötzlich eine Situation entsteht in der man sexuell motivierte Situationen über sich ergehen lässt weil du doch eigentlich ein vertrauensvolles Verhältnis zu dieser Person hast? Was ist wenn du dir pornographische Bilder ansehen musst und dir das unangenehm ist? Was ist, wenn jemand Anderes von dir erwartet dass du ihn küsst oder berührst und du dich unwohl damit fühlst? 

Auch das ist sexualisierte Gewalt!

Sexualisierte Gewalt kann überall verübt werden: auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen, in allen Nationalitäten und gegen Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Dein Gefühl ist richtig! Nur du darfst über deinen Körper bestimmen! NIEMAND sonst! Auch wenn du den Menschen kennst der dir das antut und vertraust. 

Wir wissen, dass es dich gibt und du bist nicht alleine

Hierhin kannst du dich wenden:

Das Hilfetelefon

Unter 0800 22 55 530 ist das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr erreichbar 

Nummer gegen Kummer

Unter 116111 kannst du von montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr über alle Probleme reden die dich beschäftigen und überfordern.

Nina. e.V.

Hilfe und Beratung. Bundesweit, kostenfrei und anonym. Unter 0800 2255530 kannst du dienstags von 16 bis 20 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr mit Profis sprechen.

Mich kannst du auch jederzeit kontaktieren.

Entweder über meinen Instagram Account oder unter weiland.s(at)gmx.de

#uyvequestrian

Karola (Rechtsanwältin)

Hi, ich bin Karola.

Ich bin Rechtsanwältin, reitbegeistert, reiselustig und richtig gut im Kindschaftsrecht / Familienrecht. Wenn es vor Gericht um Kinder geht, bin ich in meinem Element. Verhandeln hab ich früh gelernt, mit vier Geschwistern um das größte Kuchenstück, mit den Eltern um das erste Pony und bei den Vereinten Nationen um den Weltfrieden. Heute ist es meine Aufgabe im und außerhalb des  Gerichts Lösungen zu finden, Interessen zu vertreten und dabei die Kinder im Fokus zu behalten. 

Was kann ich tun, wenn ich von sexueller Gewalt erfahre oder selbst betroffen bin?

1. #useyourvoice Sprich darüber und suche Hilfe. Egal, ob man selber betroffen ist oder von sexueller Gewalt erfährt. Der erste Schritt ist, darüber zu sprechen. Das gilt auch für weitergeleitete Videos, die einen über Facebook, Insta oder Whats-App-Gruppen erreichen. Nicht weiterleiten, sondern melden.

2. Schreibe Tagebuch. Egal, ob ganz analog in einem Tagebuch mit Schloss davor, einem alten Notizbuch oder in einer App. Ja, verstecke es ruhig erstmal in dem Geheimfach im Spind. Pass nur auf, dass die Mäuse es nicht anknabbern. 

3. Was Du später mit den Aufzeichnungen machst, ob Du sie in einem Strafverfahren Verwendung finden, vor dem Familiengericht oder in der Therapie kannst Du dann immer noch entscheiden. Alles was Du aufgeschrieben hast, kann Dir beim Sprechen helfen und Dir später gegen die Sprachlosigkeit helfen.

 

Mit wem soll ich darüber sprechen?

1. Wenn Du selber oder Dein Kind Opfer von sexueller Gewalt bist, geh nach Möglichkeit zu einem Arzt, der Verletzungen erkennen und dokumentieren kann und hol Dir durch die Dokumentation die Macht über Dein Leben zurück.

Spezialisiert dafür sind Gewaltschutzambulanzen. Du findest die Telefonnummern und Adressen von Ambulanzen in Deiner Nähe unter diesem Link.

Ärzte haben eine Schweigepflicht. Du kannst Verletzungen dokumentieren lassen und dann immer noch überlegen, wie Du weiter vorgehen willst.

2. Wende Dich an eine Beratungsstelle für Betroffene von sexueller Gewalt. Unter diesem Link findest Du weitere Informationen. Die Nummer des kostenlosen und anonymen Hilfetelefons ist 0800 22 55 530.

3. Geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten. Am besten zu einem, der sich mehr mit Opferschutz und Kindeswohlgefahr auskennt, als mit Autounfällen und Arbeitsrecht. Auch Anwälte haben eine Schweigepflicht und Du wirst erstmal nur beraten. Dir wird erklärt, was Du in Deinem Fall machen kannst, wie ein Gerichtsverfahren abläuft und wie Du Dich schützen kannst.

Kein Geld für einen Anwalt? Kein Problem. Viele Anwälte bieten entweder einen ersten kostenfreien Kontakt an oder es gibt die Möglichkeit Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu bekommen. Das heißt, dass der Staat die Kosten ganz oder teilweise übernimmt. 

 

Ich bin noch ein Kind/Jugendlich und der Täter kommt aus dem Familien- oder Freundeskreis. Was kann ich tun?

Du kannst Dich trotzdem wehren. Selbst wenn Dir aus der Familie niemand glaubt oder Du niemanden aus dem Familien- oder Freundeskreis davon erzählen willst. 

– Du kannst das Hilfetelefon anrufen. 0800 22 55 530

– Du kannst Dich bei dem Jugendamt vor Ort melden und um Hilfe bitten. Das nennt man dann einen Selbstmelder und man kann auch darum bitten, in Obhut genommen zu werden.

– Ab 14 kannst Du Dir ganz alleine einen Anwalt suchen. Der Anwalt hat auch Deinen Eltern gegenüber eine Schweigepflicht. Die Kosten können auch vom Staat übernommen werden (s.o.).

 

Ich bin zuhause in Gefahr, was kann ich tun?

Wenn Du Dich zuhause in einer akuter Gefahr befindest, ruf die Polizei. Die Polizei kann den oder die TäterIn als Sofortmaßnahme der Wohnung verweisen und ein 10 tägiges Rückkehrverbot erteilen. Das gibt Dir Zeit um Dich an die Beratungsstellen, Anwalt, Hilfetelefon, Jugendamt und Ärzte zu wenden.

Der Anwalt kann dann ein Gewaltschutzverfahren, Kinderschutzverfahren, Umgangs- und Sorgerechtsverfahren und/oder Strafrechtsverfahren einzuleiten.
Du kannst eine Strafanzeige auch von zuhause online eingeben oder Dich selber direkt an das Gericht wenden.

Was passiert vor gericht?

Vor dem Strafgericht

Vor dem Strafgericht Aussagen zu müssen kann ganz schön schwierig und belastend sein. Aber auch hier gibt es Hilfe. Einmal musst Du nicht alleine zu Gericht, sondern Dein Anwalt begleitet Dich und bleibt bei Dir. Es gibt manchmal sogar die Möglichkeit, das Kinder durch einen Therapiehund durch das Gerichtsverfahren begleitet wird.

Vor dem Familiengericht

Wenn der Täter aus der eigenen Familie kommt oder aus dem unmittelbaren familiär-sozialen Umfeld oder die Eltern die sexuelle Gewalt nicht glauben, führt das zu einem sog. Kinderschutzverfahren oder zu einem Gewaltschutzverfahren. Und die werden vor dem Familiengericht geführt. 

Das Gewaltschutzverfahren

Es gibt das Gewaltschutzgesetz auf dessen Grundlage das Gericht geeignete Maßnahmen treffen kann, um die Betroffenen vor dem Täter zu schützen. Das kann die Zuweisung der Wohnung sein, ein Betretungsverbot der Wohnung, ein Näherungsverbot, das Verbot anzurufen oder anzuschreiben und auch das Verbot, Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält. Ja genau, auch der Reitstall z.B.

Diese Verfahren gehen sehr schnell, weil sie besonders eilbedürftig sind. Wenn es z.B. eine Wohnungsverweisung durch die Polizei gab, sollte das Gewaltschutzverfahren noch vor Ablauf der 10 Tage zumindest vorläufig abgeschlossen sein.

Das Kinderschutzverfahren

Wenn der andere Elternteil oder auch der Lebensgefährte verdächtigt wird, einem Kind sexuelle Gewalt angetan zu haben oder die Eltern dem Kind nicht glauben und deshalb das Kind nicht schützen können, muss das Kind durch das Gericht vor weiteren Übergriffen geschützt werden. Besonders schwierig ist das, wenn es ohnehin schon eine sehr streitige Trennung gibt und ein Lebensgefährte oder Elternteil tatverdächtig ist. 

Je schwieriger die Trennung, desto wichtiger ist die Dokumentation. 

Wichtig ist auch, dass eine Strafanzeige, ein Ermittlungsverfahren oder eine strafrechtliche Verurteilung keine Voraussetzung für ein Kinderschutzverfahren ist. Für gerichtliche Schutzmaßnahmen reicht die konkrete Gefahr aus.

Der Verfahrensbeistand oder Anwalt des Kindes

Sind Kinder von Gewalt betroffen, bekommen sie durch das Familiengericht einen Verfahrensbeistand beigeordnet. Ein Verfahrensbeistand wird auch Anwalt des Kindes genannt. Das kann ein „richtiger“ Anwalt sein, muss aber nicht. Es gibt häufig auch Sozialpädagogen, die als Verfahrensbeistand arbeiten. 

Die Aufgabe des Verfahrensbeistands ist, die Interessen des Kindes im Gerichtsverfahren zu vertreten.

Das Kind selber ist regelmäßig bei der eigentlichen Verhandlung nicht dabei und muss beim Familiengericht nicht vor versammelter Mannschaft aussagen. An Stelle des Kindes nimmt der Verfahrensbeistand an der Verhandlung teil. Der Richter spricht mit dem Kind und dessen Verfahrensbeistand in einem separaten Raum, häufig auch einem extra Spielzimmer.

Wenn das Kind 14 Jahre alt ist kann es sich auch selber einen Anwalt aussuchen. Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat oder beide sorgeberechtigten Eltern sich einig sind, können sie einen Anwalt nach Wahl mit der Vertretung des Kindes beauftragen.

#uyvequestrian Supporter

Sandra Rauk, Systematischer Personal und Businesscoach (ECA)

Hi, ich bin Sandra.

Statement kommt noch.
Wenn du willst, kannst du mir eine Mail schreiben an sandra.rauk(at)web.de